Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,
muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

Johann Wolfgang von Goethe

 

Jeder Kleingärtner muss bestimmte Vorschriften und Gesetze einhalten. Hier findet ihr eine Auswahl, die nicht den Anspruch auf Vollständigkeit besitzt.

Hoch

Vorschrift des Vereins

Du möchtest als Kleingärtner in deinem Garten eine kleine bauliche Maßnahme durchführen?

Dann stelle bitte einen Antrag an den Vorstand. Sind alle Vorgaben auf dem Formular eingehalten, kannst du loslegen.

Das Errichten oder Verändern (Erweitern) der Gartenlauben oder anderer Baukörper und baulicher Nebenanlagen in den KG richtet sich nach § 3 BKleingG und erfordert die Zustimmung des dafür zuständigen Vorstandes (siehe Bauordnung des Verbandes). Für das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen ist der Bauwillige zuständig. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Bauerlaubnis erteilt worden ist. Weitere Festlegungen, wie Abstandsflächen u. a. § 6 (5) SächsBO, Außenmaße und Dachformen der Laube obliegen dem Zwischenpächter (der diese Aufgabe dem Verein übertragen kann). Sitz- und Wegeflächen dürfen nicht aus geschüttetem Beton bestehen.

Solltest du andere Größen oder Maße benutzen wollen, dann rede VORHER mit dem Vorstand

 
 
Powered by Phoca Download